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  Strom und Strompreise

Nach der Öffnung des Strommarktes haben nur gut zehn bis fünfzehn Prozent der Haushalte ihren Anbieter gewechselt, obwohl mit jeder Preiserhöhung die Unzufriedenheit der Kunden gestiegen ist. Wer allerdings glaubt, dass ein Wechsel auch automatisch große Einsparungen mit sich bringt, kann daneben liegen.


Nachvollziehbar sind die Entwicklungen der Strompreise in den letzten Jahren, die sich zumeist nach oben orientieren, nicht. Gewinner gibt es bei dieser Entwicklung auch: Innerhalb von fünf Jahren konnten die großen Stromkonzerne in Deutschland ihre Gewinne durch die Preiserhöhungen mehr als verdreifachen.

Der Preis für den Haushaltsstrom setzt sich in der Regel aus einer monatlichen Grundgebühr und dem Preis pro Kilowattstunde zusammen. Eine hohe Grundgebühr bei einem niedrigem Tarif pro Kilowattstunde (kWh) ist bei höheren Stromverbräuchen zwischen 3000 und 4000 kWh Jahresverbrauch meist günstiger, während Angebote mit niedriger Grundgebühr und höheren Preisen je Kilowattstunde für kleinere Haushalte mit 1500 bis 2500 kWh geeigneter sind.

Wer seinen Anbieter wechseln möchte, kann sich kostenlos bei einem der Internet-Tarifrechner einen Preisvergleich anzeigen lassen. Dazu muss nur der Wohnort und der momentane Verbrauch eingeben werden. Ein Wechsel des Anbieteres ist zumeist zum Ende des jeweils folgenden Monats möglich, maximal beträgt die Frist acht Wochen. Allerdings gelten nach dem Wechsel die Kündigungsfristen des neuen Anbieters.

Bei allen Angeboten sollte stets darauf geachtet werden, dass in den angegebenen Preisen die Mehrwert- und die Stromsteuer sowie die Zähler- und Durchleitungsgebühren bereits enthalten sind. Die Vertragslaufzeit sollte wegen der ständig zu erwartenden Tarifänderungen so kurz wie möglich gewählt werden, die übliche Kündigungsfrist liegt bei einem Monat.

Für den Endkunden ändert sich bei einem Wechsel wenig, er erhält lediglich den Strom zu den neuen Konditionen und vom neuen Anbieter die Stromrechnung. An Stromzähler und Leitungen ändert sich nichts. Der Strom kommt nach wie vor vom alten Stromversorger, der neue Anbieter speist den Strom in das allgemeine Stromnetz ein und zahlt dem lokalen Stromversorger eine sogenannte Durchleitungsgebühr.
 
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