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Strom und Strompreise
Nach der Öffnung des Strommarktes haben nur gut zehn bis fünfzehn
Prozent der Haushalte ihren Anbieter gewechselt, obwohl mit jeder
Preiserhöhung die Unzufriedenheit der Kunden gestiegen ist. Wer
allerdings glaubt, dass ein Wechsel auch automatisch große Einsparungen
mit sich bringt, kann daneben liegen.
Nachvollziehbar sind die Entwicklungen der Strompreise in den letzten
Jahren, die sich zumeist nach oben orientieren, nicht. Gewinner gibt
es bei dieser Entwicklung auch: Innerhalb von fünf Jahren konnten
die großen Stromkonzerne in Deutschland ihre Gewinne durch die
Preiserhöhungen mehr als verdreifachen.
Der
Preis für den Haushaltsstrom setzt sich in der Regel aus einer
monatlichen Grundgebühr und dem Preis pro Kilowattstunde zusammen.
Eine hohe Grundgebühr bei einem niedrigem Tarif pro Kilowattstunde
(kWh) ist bei höheren Stromverbräuchen zwischen 3000 und
4000 kWh Jahresverbrauch meist günstiger, während Angebote
mit niedriger Grundgebühr und höheren Preisen je Kilowattstunde
für kleinere Haushalte mit 1500 bis 2500 kWh geeigneter sind.
Wer seinen Anbieter wechseln möchte, kann sich kostenlos bei
einem der Internet-Tarifrechner einen Preisvergleich anzeigen lassen.
Dazu muss nur der Wohnort und der momentane Verbrauch eingeben werden.
Ein Wechsel des Anbieteres ist zumeist zum Ende des jeweils folgenden
Monats möglich, maximal beträgt die Frist acht Wochen. Allerdings
gelten nach dem Wechsel die Kündigungsfristen des neuen Anbieters.
Bei allen Angeboten sollte stets darauf geachtet werden, dass in den
angegebenen Preisen die Mehrwert- und die Stromsteuer sowie die Zähler-
und Durchleitungsgebühren bereits enthalten sind. Die Vertragslaufzeit
sollte wegen der ständig zu erwartenden Tarifänderungen
so kurz wie möglich gewählt werden, die übliche Kündigungsfrist
liegt bei einem Monat.
Für den Endkunden ändert sich bei einem Wechsel wenig, er
erhält lediglich den Strom zu den neuen Konditionen und vom neuen
Anbieter die Stromrechnung. An Stromzähler und Leitungen ändert
sich nichts. Der Strom kommt nach wie vor vom alten Stromversorger,
der neue Anbieter speist den Strom in das allgemeine Stromnetz ein
und zahlt dem lokalen Stromversorger eine sogenannte Durchleitungsgebühr. |
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